MAV-Fortbildung: Schulung MAV-Wahlen (1)

Datum/Zeit
Mi. 19.01.2022
9:30 - 16:30

Veranstaltungsort
Kanzlei Assmann

Freie Plätze für diese Veranstaltung
7

Anmeldeschluss: Sonntag, 09.01.2022


  • Referentin: RAin Sabine Assmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin.
  • Kosten: € 50,– (incl. kleine Erfrischungen und Script). Die Kosten der Schulung übernimmt auf Antrag der Dienstgeber.
  • Mindest-/Höchstzahl Anmeldungen: Wird für einen Termin die Mindestzahl von sechs Anmeldungen nicht erreicht, wird die Schulung eine Woche vor dem geplanten Termin abgesagt. Ist in einem solchen Fall ein alternativer Termin erreichbar, kann umgebucht werden. Die Höchstzahl der Anmeldungen für die Fortbildung beträgt 10.

Die Wahlen zur Mitarbeitervertretung in der EKBO einschließlich der Diakonie sind für das Frühjahr 2022 in der Zeit vom 01.01. bis zum 30.04. vorgesehen. Die Amtszeit der bisherigen MAV endet am 30.04., sie führt die Geschäfte bis zur Übernahme durch die neue MAV fort, längstens jedoch 6 Monate (30.10.). Nur wenn eine Mitarbeitervertretung am 30. April des Jahres der regelmäßigen Mitarbeitervertretungswahl noch nicht ein Jahr im Amt ist, ist nicht neu zu wählen; die Amtszeit verlängert sich um die nächste regelmäßige Amtszeit.

Wird entgegen §§ 11 Abs. 1 S. 3 MVG, § 7 Abs. 1 MVG-AnwG nicht im vereinfachten Wahlverfahren gemäß §_12 MVG gewählt, wird die Wahl der Mitarbeitervertretung von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Der Wahlvorstand wird dann spätestens drei Monate vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit der Mitarbeitervertretung in einer von der amtierenden Mitarbeitervertretung einzuberufenden Mitarbeiterversammlung bestimmt.

Um eine sichere Wahl vorzubereiten, sollte die Mitarbeitervertretung bzw. der Wahlvorstand über ihre Rechte und Pflichten sowie die geltenden Termine und Fristen informiert sein. Die Fortbildung behandelt auch die Besonderheiten des Wahlvorgangs im Bereich des Evangelischen Religionsunterrichts.

 

Inhalte der Schulung:

  • Hilfestellung bei der Wahl des anzuwendenden Wahlverfahrens nach der für die EKBO bzw. das DWBO geltenden Wahlordnung;
  • Vorbereitung der Wahl (Aufgaben des Wahlausschusses, Wer ist wahlberechtigt?);
  • Anzahl und Aufstellung der Kandidaten;
  • Durchführung der Wahl;
  • Konstituierende Sitzung der MAV;
  • Anfechtung der Wahl.

 


Bitte pro Person je eine Buchung!

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