Grundsatzprogramm

1993 schlossen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kirche und Diakonie sowie Verbände kirchlicher Mitarbeiter zu der Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD) zusammen. Dies geschah aus der Erkenntnis heraus, dass die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie über die Grenzen der Landeskirchen hinweg vertreten werden müssen, um am einzelnen Arbeitsplatz mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

  • Die Kirchen als Institutionen und ihre diakonischen Einrichtungen sind Arbeitgeber wie alle anderen Arbeitgeber.
  • Es ist das Recht der Gewerkschaft Kirche und Diakonie, für humane Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung zu kämpfen.
  • Opfer nur von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verlangen verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller kirchlichen Mitglieder.
  • Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie weiß sich verbunden mit den Gewerkschaften, die ihre Ziele unter den Grundsatz „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ stellen.
  • In Kirche und Diakonie gilt die Erkenntnis der theologischen Erklärung von Barmen, dass die verschiedenen Ämter in der Kirche keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten Dienstes begründen.

Daher ist es selbstverständlich, dass alle Ämter in kirchlichem und diakonischem Dienst gleichwertig und Teil des der Kirche gegebenen Auftrages sind. Dieser Auftrag der Kirche besteht in der Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Wort und Tat.

Dienst- und Arbeitsrecht

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie fordert, dass sich das Dienst- und Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie grundsätzlich am Dienst und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes orientiert. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil eine besondere kirchliche bzw. diakonische Gerechtigkeit erst gefunden werden muss. Niedriglöhne in der Wirtschaft können nicht Maßstab für eine besondere kirchliche Bezahlung sein.

Eine Abkoppelung vom Recht des öffentlichen Dienstes darf nicht erfolgen. Abweichungen sind nur zulässig, wenn Besonderheiten des kirchlichen oder diakonischen Dienstes dies erfordern, die im Einzelfall mit der Gewerkschaft Kirche und Diakonie auszuhandeln sind.

Tarifrecht

Seit Kriegsende haben sich in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie im Bereich der Diakonie verschiedene Formen partnerschaftlicher Beteiligung kirchlicher Mitarbeiter an der Gestaltung von Arbeits- und Tarifrecht entwickelt.

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich zukünftig dafür ein, dass in Kirche und Diakonie Tarifverträge abgeschlossen werden. Ziel ist ein einheitlicher Tarifvertrag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie im Bereich der EKD.

Einheitliches Recht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich ein für ein einheitliches Dienst- und Arbeitsrecht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie.

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie fordert eine Verstärkung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Planung umfangreicher Umschulungsmaßnahmen.

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich für die Anerkennung kirchlicher Ausbildungen und ihrer Abschlüsse in allen Gliedkirchen und im Bereich der Diakonie ein.

Das Arbeitsrecht soll in allen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und im Bereich der Diakonie übereinstimmen.

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie fordert, dass unterschiedliche Regelungen abgebaut werden. Den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern darf der Arbeitsplatzwechsel zwischen den einzelnen Gliedkirchen und der Diakonie nicht erschwert werden.

Mitarbeitervertretungsrecht

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich für ein einheitliches Mitarbeitervertretungsrecht im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie ein.

Das Recht auf Mitbestimmung muss umfassend ausgebaut werden, um einen angemessenen Ausgleich der verschiedenen Interessen zu erreichen.

Verteilung von Arbeit

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich dafür ein, dass Erwerbsarbeit gerechter verteilt wird.

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie fordert die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Kirche und Diakonie.

Die Einstellung von Behinderten ist zu fördern.

Es ist vordringlich darüber nachzudenken, wie vermehrt Arbeitsplätze in Kirche und Diakonie geschaffen werden können.

Die Sorge der Gewerkschaft Kirche und Diakonie richtet sich in gleicher Weise auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Auch in Kirche und Diakonie sind Arbeitsplätze aus mancherlei Gründen gefährdet:

  • Die Einführung neuer Technologien darf nicht dazu führen, dass immer mehr Menschen einer notwendigen Erwerbsarbeit fernbleiben müssen.
  • Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie lehnt um der Würde des von Gott geschaffenen Menschen willen die Einführung von Personalinformationssystemen zu Überwachungszwecken ab.
  • Die verbleibenden Arbeitsplätze dürfen die Kräfte der Menschen nicht frühzeitig verschleißen.
  • Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie fordert, dass keine Verdrängung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt.
  • Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich dafür ein, dass haupt- und nebenamtliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie nicht durch ehrenamtliche Mitarbeit ersetzt wird.
  • Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie wird darüber wachen, dass in Kirche und Diakonie nicht übereilt Maßnahmen infolge finanzieller Engpässe und einseitiger Personalplanung getroffen werden.

Beziehungen zur Ökumene

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie setzt sich für einen Ausbau der Beziehungen zur Ökumene ein. Sie fördert und pflegt Verbindungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ökumene.

Kirchenpolitisches Mandat

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie wird das Handeln der Kirche kritisch begleiten.

Die Strukturen von Kirche und Diakonie sind immer wieder zu hinterfragen, einer Erneuerung ist Raum zu verschaffen.

Hierarchien sind daraufhin zu überprüfen, ob sie dem »Priestertum aller Gläubigen« entsprechen.

Politische Aufgabe

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie ist aufgrund ihrer Aufgaben und von ihrer Zielsetzung her Teil der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. In Wahrnehmung dieser Aufgabe fordert sie ihre Mitglieder auf, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen.

Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie nimmt Stellung zu gesellschaftlichen Entwicklungen.