Anmeldeschluss: 11.10.2026
- Referentin: RAin Sabine Assmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin.
- Kosten: € 50,– (incl. kleine Erfrischungen und Script). Die Kosten der Schulung übernimmt auf Antrag der Dienstgeber.
- Ort: GKD-Geschäftsstelle, Rathausstraße 72, 12105 Berlin-Mariendorf
Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Rahmen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen ist unwirksam, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Mitarbeitervertretung durchgeführt wird. Allerdings kann die Unwirksamkeit nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen beziehungsweise zwei Monaten ab Kenntnis von der Maßnahme vor dem Kirchengericht geltend gemacht werden.
Dieses Aufbauseminar soll die Möglichkeit bieten, anhand von Praxisbeispielen Einblicke in die einzelnen Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 39 MVG), bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (§ 40 MVG) sowie bei Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter (§ 42 MVG) zu gewinnen, diese Fälle in der Praxis zu erkennen und entsprechende Anträge sachgerecht zu bearbeiten.
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