GKD-Geschäftsstelle

Gewerkschafts- und Landesverbandstag BBsO finden Online statt

Die Vorstände des Bundesverbandes und des Landesverbandes der GKD haben beschlossen, den Gewerkschaftstag und den Landesverbandstag BBsO am 1. Oktober 2021 in digitaler Form (ZOOM-Konferenz) durchzuführen. Auch die Wahlen werden in einem rechtssicheren Verfahren online durchgeführt werden.

Neben den Delegierten der Landesverbände sind auch interessierte Mitglieder herzlich willkommen, können allerdings nicht an den Wahlen teilnehmen.

Sowohl die Delegierten als auch interessierte Mitglieder müssen sich zuvor anmelden, damit das Wahlverfahren vorbereitet werden kann. Die Abmeldung kann hier auf der Homepage erfolgen. Anmeldeschluss ist Sonntag, der 29.9.2021 um 23:45 Uhr.

Stellungnahme: Tarifvertrag für den Pflegedienst

Eine alte Forderung – allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für den Pflegedienst

Am 2. Februar 2021 titelte der Berliner Tagesspiegel: »Mehr Geld für das Pflegepersonal – Arbeitgeberverband und Verdi einigen sich auf einen Tarifvertrag«.

Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen arbeiten im Pflegebereich in Deutschland. Doch in diesem systemrelevanten Arbeitsbereich gibt es bislang keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Das allein ist schon skandalös. Denn daraus resultieren die schon seit Jahren beklagten niedrigen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen. Dieses Ausmaß wird nun noch deutlicher. Denn mit dem Abschluss dieses neuen Tarifvertrages wurden bis zu 25% höhere Entgelte möglich. Allerdings arbeiten im Bereich dieses Arbeitgeberverbandes aus Arbeiter-Samariter-Bund und Arbeiterwohlfahrt nur ein Bruchteil des Pflegepersonals. Damit nun der Tarifvertrag auch allgemeinverbindlich erklärt werden kann, müssen mindestens auch die Arbeitgeber aus Diakonie und Caritas zustimmen. Dagegen gibt es Widerstände.
Die GKD fordert seit Jahren Tarifverträge in der Diakonie. Wir unterstützen deshalb die Verdi-Initiative. Der Hinweis, dass die vorhandenen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR’s) z.T. besser sein sollen, als besagter Tarifvertrag, ist in Frage zu stellen. Nicht alles, was für Arbeitnehmer*innen wichtig ist, hängt am Entgelt. AVR’s sind eben keine Tarifverträge und haben nicht die gleichen sicheren Rechtsgrundlagen. Und wenn die Tabellenwerte hier höher sein sollten, dann ist dazu zu sagen, Tarifrecht beschreibt das Minimum, die unterste Grenze. Die Verhandlungspartner sind doch völlig frei, in einem TV-Diakonie-Überleitungsvertrag entsprechende Besitzstände zu übernehmen.

Wer also Tarifverträge ablehnt, fürchtet auch die sich daraus ergebenden gewerkschaftlichen Organisationsformen. Wir sollten deshalb genauer hinschauen auf die Kritiker und ihre Argumente.

Parallel kommt Bewegung in die Pflegekostendebatte, die endlich die stetig steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen in den Blick nimmt. Hier ist dringend eine Pflegereform hin zur Pflegevollversicherung notwendig, die vor Altersarmut schützt. Das ist im öffentlichen Interesse, weshalb Pflege auch aus Steuermitteln zu unterstützen ist. Dann aber kann auch von allen Pflegeleistungsanbietern ein allgemeinverbindlich gültiger Tarifvertrag verlangt werden.

Der Vorstand der GKD