Ich benötige arbeitsrechtliche Unterstützung
Seine Rechte und die Rechtslage zu kennen ist wichtig!
- Im Recht sein bedeutet nicht, automatisch Recht zu bekommen. Recht wird gesprochen !
- Die Unterstützung durch rechtskundige Personen führt mit größerer Wahrscheinlichkeit ans Ziel.
- Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie schützt ihre Mitglieder vor den Folgen von Rechtsbrüchen. Die Rechtsschutzversicherung ist im Beitrag enthalten.
Sie können bei uns erhalten:
a. Arbeitsrechtliche Beratung:
Allgemeine Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und juristischen Konflikten mit dem Arbeitgeber durch rechtskundige Personen sowie Fragen zum Tarifvertrag (Fristen, Gehälter u.ä.)
Voraussetzung: Sie sind Mitglied der GKD bzw. haben Ihren Eintritt erklärt
- Nichtmitglieder: zur Eintrittserklärung
- Mitglieder/Eintritt erklärt: zum Antrag auf arbeitsrechtliche Beratung
b. Arbeitsrechtlichen Rechtsschutz:
Die Rechtsschutzversicherung betrifft die Kosten bei Gerichts- und Schlichtungsverfahren. In der Regel ist diesem Schritt eine »Arbeitsrechtliche Beratung« (s.o., Punkt a.) bereits vorausgegangen.
Voraussetzung: Sie sind bereits mindestens 3 Monate Mitglied der GKD