Mutterschutzzeiten & Betriebsrente ohne Stichtag

Die Mutterschutzzeiten zählen für die Betriebsrente mit! Die EZVK hat ein neues (Januar 2019) Info-Blatt zur Anrechnung von Mutterschutzzeiten für die Betriebsrenten veröffentlicht. Hierin wird zu Recht kein Unterschied mehr gemacht von Geburten nach einem bestimmten Stichtag wie nach 1990 oder vor 1990. Das Infoblatt enthält auf der Rückseite ein Melde-Formular.

Das Info-Blatt kann hier heruntergeladen werden: