Stellungnahme: Tarifvertrag für den Pflegedienst

Eine alte Forderung – allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für den Pflegedienst

Am 2. Februar 2021 titelte der Berliner Tagesspiegel: »Mehr Geld für das Pflegepersonal – Arbeitgeberverband und Verdi einigen sich auf einen Tarifvertrag«.

Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen arbeiten im Pflegebereich in Deutschland. Doch in diesem systemrelevanten Arbeitsbereich gibt es bislang keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Das allein ist schon skandalös. Denn daraus resultieren die schon seit Jahren beklagten niedrigen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen. Dieses Ausmaß wird nun noch deutlicher. Denn mit dem Abschluss dieses neuen Tarifvertrages wurden bis zu 25% höhere Entgelte möglich. Allerdings arbeiten im Bereich dieses Arbeitgeberverbandes aus Arbeiter-Samariter-Bund und Arbeiterwohlfahrt nur ein Bruchteil des Pflegepersonals. Damit nun der Tarifvertrag auch allgemeinverbindlich erklärt werden kann, müssen mindestens auch die Arbeitgeber aus Diakonie und Caritas zustimmen. Dagegen gibt es Widerstände.
Die GKD fordert seit Jahren Tarifverträge in der Diakonie. Wir unterstützen deshalb die Verdi-Initiative. Der Hinweis, dass die vorhandenen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR’s) z.T. besser sein sollen, als besagter Tarifvertrag, ist in Frage zu stellen. Nicht alles, was für Arbeitnehmer*innen wichtig ist, hängt am Entgelt. AVR’s sind eben keine Tarifverträge und haben nicht die gleichen sicheren Rechtsgrundlagen. Und wenn die Tabellenwerte hier höher sein sollten, dann ist dazu zu sagen, Tarifrecht beschreibt das Minimum, die unterste Grenze. Die Verhandlungspartner sind doch völlig frei, in einem TV-Diakonie-Überleitungsvertrag entsprechende Besitzstände zu übernehmen.

Wer also Tarifverträge ablehnt, fürchtet auch die sich daraus ergebenden gewerkschaftlichen Organisationsformen. Wir sollten deshalb genauer hinschauen auf die Kritiker und ihre Argumente.

Parallel kommt Bewegung in die Pflegekostendebatte, die endlich die stetig steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen in den Blick nimmt. Hier ist dringend eine Pflegereform hin zur Pflegevollversicherung notwendig, die vor Altersarmut schützt. Das ist im öffentlichen Interesse, weshalb Pflege auch aus Steuermitteln zu unterstützen ist. Dann aber kann auch von allen Pflegeleistungsanbietern ein allgemeinverbindlich gültiger Tarifvertrag verlangt werden.

Der Vorstand der GKD

Tarifinfo Tarifverhandlungen Entgelt 2019

Nach der Zustimmung der drei beteiligten Gewerkschaften und der Kirchenleitung zum Ergebnis der Tarifverhandlungen zum Entgelt kann das Ergebnis nun auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: In der Tarifinformation hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Die Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage gilt ab dem Jahr 2020.

Tarifinfo vom 3. Juli 2019

für die Lehrkräfte an den Evangelischen Schulen und die Mitarbeiter*innen der EKBO

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

a) Tarifabschluss für Lehrkräfte an Schulen der Evangelischen Schulstiftung

Bereits 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien – die GEW, die GKD und die ver.di einerseits – sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) andererseits verpflichtet, in Gespräche über einheitliche tarifliche Eingruppierungsregelung von Lehrkräften an Schulen der Evangelischen Schulstiftung einzutreten. Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte nun ein Tarifvertrag vereinbart werden. Damit gibt es erstmalig ein tarifliches Eingruppierungssystem für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung in Berlin und Brandenburg.

Mit dem neuen Tarifvertrag wird auch für Lehrkräfte an Grundschulen der Schulstiftung die Aufwertung im öffentlichen Dienst der Länder Berlin und Brandenburg nachvollzogen. Damit sind künftig auch die an Grundschulen tätigen Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung bzw. gleichgestellte Lehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert.

Für angestellte Funktionsstelleninhaber*innen sind verlässliche Regelungen vereinbart.

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf bestimmte (wenn auch nicht alle) Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung. Der neue Tarifvertrag sieht nun keine Eingruppierung von Lehrkräften unter der regulären Entgeltgruppe 9 mehr vor.

Für alle Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung und gleichgestellte Lehrkräfte sowie für Funktionsstelleninhaber/-innen sollen die Regelungen bereits zum 1. August 2019 in Kraft treten. Die Regelungen für Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung werden ab dem 1. Januar 2020 gelten.

Die für eine Reihe von Lehrkräften der Schulstiftung mögliche Höhergruppierung wird nicht automatisch erfolgen, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Regelung bei der Schulstiftung zu stellen.

Dazu werden wir euch nach den Sommerferien ein detaillierteres Info schicken.

Mit dem neuen Tarifvertrag ist es gelungen, auch für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung ein transparentes und verbindliches Eingruppierungssystem zu schaffen, das ohne Arbeitgeberrichtlinien und verwirrende Verweisungen auf das Kirchenbeamtenrecht auskommt. Ebenso wichtig ist es, dass wir mit dem kirchlichen Arbeitgeber Einvernehmen erzielen konnten, dass die strukturelle Benachteiligung der Lehrkräfte an den Grundschulen beendet wird.

b) Vorabinformation zum vorläufigen Ergebnis der Entgelt-Tarifverhandlungen mit der EKBO 2019

Es konnte eine Tarifeinigung in Bezug auf die Übertragung des letzten Tarifabschlusses für die Länder auf die Tarifbeschäftigten der EKBO erzielt werden. Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kirchenleitung und der gewerkschaftlichen Gremien. Es wurde dazu eine Erklärungsfrist bis zum 26. August 2019 vereinbart. Die Gremien der GEW und der GKD haben der Einigung inzwischen zugestimmt.

Die Tarifparteien haben sich hier im Wesentlichen darauf verständigt, den letzten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder mit einer zeitlichen Verzögerung bei der ersten Erhöhungsstufe zu übernehmen.

Die Urlaubsregelungen sollen an die des TV-L angepasst werden, unter Verzicht auf die Altersstaffelung. Der Urlaub würde dann einheitlich 30 Tage im Jahr betragen, was eine Verbesserung für die meisten Kolleg*innen unter 58 Jahren wäre. Gleichzeitig ist abzusichern, dass keine Mitarbeiter*in der EKBO in den kommenden Jahren weniger Urlaub als 2019 haben wird.

Seit 2008 ist es in den Tarifrunden gelungen, den materiellen Abstand des TV-EKBO zum TV-L stark zu verringern. Aus diesem Grund sind die Gewerkschaften dem Wunsch der Tarifkommission der Kirchenleitung entgegengekommen, den Kinderzuschlag für ab dem 1. August 2019 geborene Kinder abzusenken. Die Absenkung soll die Mitarbeiter*innen nicht betreffen, die schon vor dem 1. August 2019 eingestellt wurden, wenn deren Kinder vor dem 1. August 2019 geboren wurden bzw. werden; hier bleibt der Besitzstand auch für die Zukunft erhalten.

Außerdem wurden mehrere Prozessvereinbarungen getroffen. So soll eine Arbeitsgruppe damit beauftragt werden, eine tarifliche Regelung zu erarbeiten, durch welche sachgrundlose Befristungen bei der EKBO eingeschränkt werden können.

Nach Ablauf der Erklärungsfrist wird es auch zu dieser Tarifeinigung ein ausführliches Tarifinfo geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hannasky (GKD-Bundesvorsitz)

Tarifinfo Logo

Tarifinfo für die Mitarbeiter*innen in der EKBO vom 13. April 2017

Tarifeinigung erzielt: Mehr Gehalt ab April. Höhere Jahressonderzahlung ab 2018.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 3. April 2017 fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Beauftragten der Kirchenleitung und der GEW, der GKD sowie der ver.di statt. Hier wurde eine grundsätzliche Einigung zur Übertragung der Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die EKBO erreicht. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kirchenleitung und durch die zuständigen Gewerkschaftsgremien. Dazu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2017 vereinbart.

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Tarifeinigung

Am 3. April 2017 fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Beauftragten der Kirchenleitung und der GEW, der GKD sowie der ver.di statt. Nach langer, intensiver Verhandlungsdauer wurde hier eine grundsätzliche Einigung zur Übertragung der Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die EKBO erreicht. Die entsprechenden Entgelterhöhungen sind rückwirkend zum 1.4.17 und zum 1.1.18 vorgesehen. Hinzu kommen gegebenenfalls die Erhöhungen durch Zulagen, neue Endstufen und die höheren Sonderzahlungssätze. Damit wird 2018 in der EKBO ein Entgeltniveau erreicht, das dem der Angestellten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin entspricht. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kirchenleitung und durch die zuständigen Gewerkschaftsgremien. Dazu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2017 vereinbart.