Bischof Martin Kruse 1983 bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über den Abschluss von Tarifverträgen in der damaligen EKiBB (Berlin-West)

Die GKD gedenkt Bischof Martin Kruse (21.4.1929–29.4.2022)

Bischof Martin Kruse 1983 bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über den Abschluss von Tarifverträgen in der damaligen EKiBB (Berlin-West) [Bild©GKD]

Martin Kruse war uns Mitarbeitenden ein sehr geschätzter Zuhörer und Vermittler. Die GKD erinnert sich dankbar an den Menschen, der als west-berliner Bischof zwischen 1977 und 1994 wesentlich dazu beitrug, entgegen vielfältiger Widerstände auch aus den eigenen Reihen und anderen Landeskirchen einen Tarifvertrag für die kirchlichen Angestellten zu etablieren. Denn Arbeitsrecht und Arbeitsgestaltung sind unabhängig von kirchlicher Spiritualität. Dieses Erbe des zugleich pragmatischen und weitsichtigen Bischofs trägt bis heute, wie die gerade erst zu Ende gegangenen Tarifverhandlungen in der EKBO zeigen.

GKD-Landesverband BBsO: Verbandstag 1.10.2021

Im Mittelpunkt des Verbandstages des GKD-Landesverbands BBsO standen neben den Beschlüssen zum Haushalt die Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand. Gewählt wurden:

  • Vorsitz: Christian Hannasky
  • Stellvertretende Vorsitzende: Gerlinde Uffrecht
  • Schatzmeister: Peter Knoop
  • Schriftführer: Uwe Marth

Als Beisitzer des Vorstandes wurde mit dem Arbeitsbereich »Öffentlichkeitsarbeit« wurde Claus P. Wagener bestätigt.

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GKD Bundesverband: Gewerkschaftstag 1.10.2021

Auf dem Gewerkschaftstag des GKD-Bundesverbandes standen neben den Beschlüssen zum Haushalt eine Neufassung der Satzung sowie die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes im Mittelpunkt.

Um die Satzungen von Bundes- und Landesverband BBsO aneinander anzugleichen und Reibungsverluste zwischen beiden Organisationen zu reduzieren, wurden zahlreiche, kleinere Änderungen vorgenommen. Außerdem wurde die Möglichkeit eröffnet, die Gremiensitzungen künftig auch ohne Corona-Ausnahmeregelungen online stattfinden zu lassen. Dadurch soll der Aufwand reduziert und entfernter lebenden Mitgliedern die Teilnahme erleichtert werden.

In den geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbandes wurden gewählt:

  • Vorsitz: Christian Hannasky
  • Stellvertretende Vorsitzende: Gerlinde Uffrecht
  • Stellvertretender Vorsitzender: Bernd-Hartmut Hellmann
  • Schriftführer: Uwe Marth
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GKD-Geschäftsstelle

Gewerkschafts- und Landesverbandstag BBsO finden Online statt

Die Vorstände des Bundesverbandes und des Landesverbandes der GKD haben beschlossen, den Gewerkschaftstag und den Landesverbandstag BBsO am 1. Oktober 2021 in digitaler Form (ZOOM-Konferenz) durchzuführen. Auch die Wahlen werden in einem rechtssicheren Verfahren online durchgeführt werden.

Neben den Delegierten der Landesverbände sind auch interessierte Mitglieder herzlich willkommen, können allerdings nicht an den Wahlen teilnehmen.

Sowohl die Delegierten als auch interessierte Mitglieder müssen sich zuvor anmelden, damit das Wahlverfahren vorbereitet werden kann. Die Abmeldung kann hier auf der Homepage erfolgen. Anmeldeschluss ist Sonntag, der 29.9.2021 um 23:45 Uhr.

18. August 2021: 70 Jahre GKD

Ein Jubiläum wirft seine Schatten voraus: am 18. August 1951 wurde der »Verband kirchlicher Mitarbeiter (vkm-Berlin)« gegründet, die unmittelbare Vorläufer-Organisation der GKD. Da die Pandemie-Situation im August noch nicht verlässlich planbar ist, fallen die Feierlichkeiten zum »70.« etwas bescheidener aus. Vorgesehen sind eine große Ausgabe der GKD-Mitteilungen zur Geschichte der GKD und verschiedene Aktionen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Stellungnahme: Tarifvertrag für den Pflegedienst

Eine alte Forderung – allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für den Pflegedienst

Am 2. Februar 2021 titelte der Berliner Tagesspiegel: »Mehr Geld für das Pflegepersonal – Arbeitgeberverband und Verdi einigen sich auf einen Tarifvertrag«.

Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen arbeiten im Pflegebereich in Deutschland. Doch in diesem systemrelevanten Arbeitsbereich gibt es bislang keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Das allein ist schon skandalös. Denn daraus resultieren die schon seit Jahren beklagten niedrigen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen. Dieses Ausmaß wird nun noch deutlicher. Denn mit dem Abschluss dieses neuen Tarifvertrages wurden bis zu 25% höhere Entgelte möglich. Allerdings arbeiten im Bereich dieses Arbeitgeberverbandes aus Arbeiter-Samariter-Bund und Arbeiterwohlfahrt nur ein Bruchteil des Pflegepersonals. Damit nun der Tarifvertrag auch allgemeinverbindlich erklärt werden kann, müssen mindestens auch die Arbeitgeber aus Diakonie und Caritas zustimmen. Dagegen gibt es Widerstände.
Die GKD fordert seit Jahren Tarifverträge in der Diakonie. Wir unterstützen deshalb die Verdi-Initiative. Der Hinweis, dass die vorhandenen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR’s) z.T. besser sein sollen, als besagter Tarifvertrag, ist in Frage zu stellen. Nicht alles, was für Arbeitnehmer*innen wichtig ist, hängt am Entgelt. AVR’s sind eben keine Tarifverträge und haben nicht die gleichen sicheren Rechtsgrundlagen. Und wenn die Tabellenwerte hier höher sein sollten, dann ist dazu zu sagen, Tarifrecht beschreibt das Minimum, die unterste Grenze. Die Verhandlungspartner sind doch völlig frei, in einem TV-Diakonie-Überleitungsvertrag entsprechende Besitzstände zu übernehmen.

Wer also Tarifverträge ablehnt, fürchtet auch die sich daraus ergebenden gewerkschaftlichen Organisationsformen. Wir sollten deshalb genauer hinschauen auf die Kritiker und ihre Argumente.

Parallel kommt Bewegung in die Pflegekostendebatte, die endlich die stetig steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen in den Blick nimmt. Hier ist dringend eine Pflegereform hin zur Pflegevollversicherung notwendig, die vor Altersarmut schützt. Das ist im öffentlichen Interesse, weshalb Pflege auch aus Steuermitteln zu unterstützen ist. Dann aber kann auch von allen Pflegeleistungsanbietern ein allgemeinverbindlich gültiger Tarifvertrag verlangt werden.

Der Vorstand der GKD

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