Antrag auf arbeitsrechtlichen Rechtsschutz
Auszug aus der Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft Kirche und Diakonie:
![Icon Paragraph](https://gkd-berlin.de/wp-content/uploads/2022/09/gkd_archiv_paragraf-gelb-491x1024.png)
- Den Mitgliedern der Gewerkschaft Kirche und Diakonie, die mindestens drei Monate Mitglied sind, kann in Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten Rechtsschutz gewährt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Dienst-; Arbeits-; Amts- oder Ausbildungsverhältnis entstanden sind.
- Rechtsschutz muss beim zuständigen Landesverband vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes bzw. Klageerhebung unter eingehender Schilderung des Sachverhaltes beantragt werden. Dies gilt für alle Verfahren, die vor einem Schlichtungsausschuss, einem Arbeits- oder Sozialgericht stattfinden.
- Der Landesverband nimmt eine Vorprüfung vor.