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1945: In der sowjetischen Besatzungszone entsteht der »Freie Deutsche Gewerkschaftsbund« als Einheitsgewerkschaft, der sich in nicht-selbstständige Industriegewerkschaften gliedert. Bis 1948 wird er vollständig der SED-Parteiführung untergeordnet; unabhängige Gewerkschaften werden bis 1953 eliminiert. | |
1947: Die westlich der Neiße verbliebenen Gebiete der Kirchenprovinz Schlesien der altpreußischen Union bilden die Evangelische Kirche in Schlesien. 1948: Aus der Kirchenprovinz Mark Brandenburg der altpreußischen Union wird die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenbug (EKiBB). | |
Nach der Konstituierung von BRD und DDR umfasst die EKiBB Gebiete in beiden deutschen Staaten. | 23. Mai 1949: Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) 7. Oktober 1949: Konstituierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 12.–14. Oktober 1949: Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für die BRD in München als Dachverband der nach der NS-Zeit wiederaufgebauten Einzelgewerkschaften |
11.–17. Juni 1951: Dritter Deutscher Evangelischer Kirchentag in Berlin (Motto: »Wir sind doch Brüder«) | 7. Juni 1951: In der BRD tritt das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montan-Mitbestimmung) in Kraft |
14. November 1952: In der BRD tritt das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. |
1951–1979: Verband der Mitarbeiter der Evangelischen Kirche (V.M.E.K.)
- 18. August 1951: Gründungsversammlung »Verband der Mitarbeiter der Evangelischen Kirche (V.M.E.K.)« in Berlin-Dahlem, initiiert durch Angehörige von 44 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Der Verband wird offizieller Verhandlungspartner der EKiBB.
- 1952: Mitwirkung bei der Gründung des »Hauptverbandes von Verbänden kirchlicher Mitarbeiter im Bereich der EKiD«, dem »VKM Deutschland«. Der V.M.E.K. wird zum Landesverband des VKM Deutschland.
- 1. Juli 1954: Inkrafttreten der »Arbeitssatzung (AS)«.
- 1957: »Kirchengesetz über zusätzliche Altersversorgung für nichtbeamtete Mitarbeiter der EKiBB«.
- 1960: »Arbeitsrechtliche Ordnung für das Kirchengebiet Berlin (AOB).
13.8.1961: Bau der Berliner Mauer
- Herbst 1961: Der V.M.E.K. wird zum V.M.E.K. Berlin (West). Auf dem Gebiet der DDR ist eine organisierte Vertretung der kirchlichen Mitarbeiterschaft neben dem SED-gesteuerten Freien Deutschen Gewerkschaftsbund nicht möglich.
- 1962: Erste Verordnung über die Mitarbeitervertretungen in den kirchlichen Dienststellen (MAVO).
1968: Auf Druck des DDR-Staates ändert die Evangelische Kirche Schlesiens ihren Namen in Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes.
1972: Teilung der EKiBB in die Bereiche West (West-Berlin) und Ost (Ost-Berlin und Brandenburg). Der Bereich Ost wird Teil des Kirchenbundes der DDR.
- 1974: Erstes »Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG)«
- 1978: Nach der Kürzung der Sonderzuwendung (»Weihnachtsgeld«) durch die Juni-Synode der EKiBB (BlnW) fordert der V.M.E.K. die Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts über den Abschluss von Tarifverträgen und beginnt, sich als Gewerkschaft zu verstehen.
- 1979: Beginn von Verhandlungen über den Abschluss von Tarifverträgen.
1979–1991: Verband kirchlicher Mitarbeiter (VKM Berlin (West))
- Umbenennung des V.M.E.K. (Berlin-West) in »Verband kirchlicher Mitarbeiter (VKM Berlin (West))« zur Angleichung an die Namen der übrigen Mitarbeitenden-Verbände im Bereich der EKD.
- 1980: Regelung des Schlichtungsverfahrens (Verzicht auf Streik als Arbeitskampfmittel, Vereinbarung einer dauernden Friedenspflicht mit externen Schlichtern).
- 1983: »Tarifvertrag für hauptamtlicher Mitarbeiter in der EKiBB (BlnW) (KMTH-EKiBB)« (VKM, DAG).
9.11.1989: Fall der Berliner Mauer. | |
3.10.1990: Die DDR tritt der BRD bei. | |
1991: Wiedervereinigung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (EKiBB mit Ost- und Westregion). 1992: Die Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes ändert ihren Namen in Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz. |
- 1989: Austritt des VKM Berlin (West) aus dem VKM Deutschland im Streit über die Interessenvertretung über den »Zweiten Weg« (Gewerkschaft) oder »Dritten Weg« (Arbeitsrechtliche Kommissionen).
1990–1991: Gewerkschaft kirchlicher und diakonischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin-Brandenburg (VKM Berlin (Ost)-Brandenburg)
- 1990: Gründung der »Gewerkschaft kirchlicher und diakonischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin-Brandenburg (VKM Berlin-Brandenburg)« für die Ostregion der EKiBB.
1991–1993: VKM Berlin-Brandenburg – Gewerkschaft Kirche & Diakonie
- 1991: Zusammenschluss des »VKM Berlin (West; Westregion der EKiBB)« und der »Gewerkschaft kirchlicher und diakonischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin-Brandenburg (VKM Berlin-Brandenburg; Ostregion der EKiBB)« zum »VKM Berlin-Brandenburg – Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD)«.
- 1992: Auflösung des »VKM Deutschland«.
seit 1993: Gewerkschaft Kirche & Diakonie (Bundesverband/Landesverband BBsO)
- 1993: Gründung der »Gewerkschaft Kirche & Diakonie (Bundesverband – GKD)« in Hannover. Der»VKM Berlin-Brandenburg – Gewerkschaft Kirche und Diakonie« tritt dem Bundesverband als Landesverband Berlin-Brandenburg bei. Umzug der Geschäftsstelle des Bundesverbandes nach Berlin.
- 1993: »Tarifvertrag für kirchliche Mitarbeiter in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (KMT)« (Einbeziehung der Mitarbeiter:innen aus dem Ostbereich in den KMTH) [GKD, DAG, ÖTV].
2004: Vereinigung der »Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg« mit der »Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz« zur »Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)«.
- 2004: Der Landesverband Berlin-Brandenburg der GKD erweitert sich nach der Kirchenfusion zum Landesverband Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (GKD LV BBsO).
- 2005: Nach der Kirchenfusion kündigt die Kirchenleitung der EKBO den KMT.
- 2008: Aufgrund des Drucks der Mitarbeiter:innen bleibt es auch für die fusionierte Landeskirche bei der Regelung des Arbeitsrechts durch einen Tarifvertrag (»Zweiter Weg«): »Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesiche Oberlausitz (TV-EKBO)« [GKD, GEW, ver.di].
- 2012: Vervollständigung des TV-EKBO duch Neuregelung der Eingruppierungsordnung.
- Seit 2008: Regelmäßige Tarifverhandlungen der Tarifkommissionen von GKD, GEW, ver.di und Kirchenleitung zum TV-EKBO. Aktuell gilt der 11. TV-EKBO-Änderungstarifvertrag vom 1.1.2022.