Fortbildungsangebote
MAV-Mitglieder
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Die GKD bietet in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für MAV-Mitglieder an.
• Referen琀椀n: RAin Sabine Assmann, Fachanwäl琀椀n für Arbeitsrecht und Me-
diatorin.
• Zeit: Die Fortbildungen finden eintägig wochentags von 9:30 bis 16:30 Uhr
sta琀琀.
• Ort: Kanzlei Assmann, Unter den Eichen 84d, 12205 Berlin oder
GKD-Geschä昀琀sstelle, Rathausstraße 72, 12105 Berlin.
• Freistellung: Nach § 19 (3) EKD-Mitarbeitervertretungsgesetz (MAV-EKD) ha-
ben MAV-Mitglieder Anspruch auf Freistellung für Fortbildungen, die ihnen
für ihre Arbeit notwendige Kenntnisse vermi琀琀eln. Für die EKBO ist das Ver-
fahren im Einzelnen in ihrem »Fortbildungsgesetz (FortBG)« geregelt, das
für Fortbildungen u.a. einen Anspruch auf Bildungsurlaub im Umfang von
zehn Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vorsieht (§ 5).
• Kosten: € 50,– (incl. kleine Erfrischungen und Script). Der Betrag ist wäh-
rend der Fortbildung in bar zu entrichten. Die Kosten der Fortbildung über-
nimmt auf Antrag der Dienstgeber, zu diesem Zweck erhalten die Teilneh-
mer:innen Qui琀琀ung und Teilnahmebescheinigung.
MAV-Mitglieder
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Die GKD bietet in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für MAV-Mitglieder an.
• Referen琀椀n: RAin Sabine Assmann, Fachanwäl琀椀n für Arbeitsrecht und Me-
diatorin.
• Zeit: Die Fortbildungen finden eintägig wochentags von 9:30 bis 16:30 Uhr
sta琀琀.
• Ort: Kanzlei Assmann, Unter den Eichen 84d, 12205 Berlin oder
GKD-Geschä昀琀sstelle, Rathausstraße 72, 12105 Berlin.
• Freistellung: Nach § 19 (3) EKD-Mitarbeitervertretungsgesetz (MAV-EKD) ha-
ben MAV-Mitglieder Anspruch auf Freistellung für Fortbildungen, die ihnen
für ihre Arbeit notwendige Kenntnisse vermi琀琀eln. Für die EKBO ist das Ver-
fahren im Einzelnen in ihrem »Fortbildungsgesetz (FortBG)« geregelt, das
für Fortbildungen u.a. einen Anspruch auf Bildungsurlaub im Umfang von
zehn Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vorsieht (§ 5).
• Kosten: € 50,– (incl. kleine Erfrischungen und Script). Der Betrag ist wäh-
rend der Fortbildung in bar zu entrichten. Die Kosten der Fortbildung über-
nimmt auf Antrag der Dienstgeber, zu diesem Zweck erhalten die Teilneh-
mer:innen Qui琀琀ung und Teilnahmebescheinigung.
www.gkd-berlin.de
① Basisseminar:
Schulung für neu- und wiedergewählte MAV-Mitglieder
Ein Grundlagenseminar zum kirchlichen kollek琀椀ven Arbeitsrecht (MVG) in der Diakonie
und der verfassten Kirche der EKBO.
Neu gewählten, aber auch wiedergewählten Mitarbeitervertretungen erscheinen Gesetze
zunächst als ein undurchdringliches Dickicht, gerade das Arbeitsrecht wird häufig als eine
Ansammlung unterschiedlicher Fallstricke empfunden. Das Seminar will dieses Dickicht lich-
ten und bietet Ihnen eine qualifizierte Einarbeitung in Ihren neuen Verantwortungsbereich.
Sie werden nicht nur mit den wesentlichen Vorschri昀琀en des Mitarbeitervertretungsgesetzes
(MVG) vertraut gemacht, es werden auch die Bezüge zum (kirchlichen) individuellen Ar-
beitsrecht hergestellt.
② Aufbauseminar:
Die Beteiligungsrechte der MAV I (ohne Kündigung)
Eine mitbes琀椀mmungspflich琀椀ge Maßnahme im Rahmen von Dienst-/oder Arbeitsverhältnis-
sen ist unwirksam, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Mitarbeitervertretung ausge-
führt wird. Allerdings kann die Unwirksamkeit nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen, bzw. 2
Monaten ab Kenntnis von der Maßnahme vor dem Kirchengericht geltend gemacht werden.
Dieses Au昀戀auseminar soll die Möglichkeit geben anhand von Praxisbeispielen Ein-
blick in die einzelnen Fälle der Mitbes琀椀mmung bei allgemeinen personellen Angelegenhei-
ten (§ 39 MVG), in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (§ 40 MVG) sowie in die
Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter (§ 42 MVG) zu neh-
men, sie in der Praxis zu erkennen und entsprechende Anträge sachgerecht zu bearbeiten.
③Aufbauseminar:
Die Beteiligungsrechte der MAV II (bei Kündigungen)
Die Kündigung von Mitarbeiter/-innen unterliegt der Mitbes琀椀mmung/Mitberatung durch die
MAV. Die MAV hat hier, anders als im Betriebs- oder Personalvertretungsrecht, die Möglich-
keit, den Ausspruch einer (wirksamen) ordentlichen ggf. auch außerordentlichen Kündigung zu
verhindern, indem sie (wirksam) die Zus琀椀mmung verweigert. Demgemäß trägt sie hier eine
große Verantwortung, die weit über die eines Betriebsrates, Personalrates hinausgeht.
Dieses Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, einen entsprechenden
Antrag der Dienststellenleitung sachgerecht zu bearbeiten. Dazu werden Sie in die Grundla-
gen des individuellen Kündigungsschutzes und der entsprechenden Beteiligungsrechte ein-
geführt. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, worauf die MAV bei Kündigungen zu ach-
ten hat und welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen.
① Basisseminar:
Schulung für neu- und wiedergewählte MAV-Mitglieder
Ein Grundlagenseminar zum kirchlichen kollek琀椀ven Arbeitsrecht (MVG) in der Diakonie
und der verfassten Kirche der EKBO.
Neu gewählten, aber auch wiedergewählten Mitarbeitervertretungen erscheinen Gesetze
zunächst als ein undurchdringliches Dickicht, gerade das Arbeitsrecht wird häufig als eine
Ansammlung unterschiedlicher Fallstricke empfunden. Das Seminar will dieses Dickicht lich-
ten und bietet Ihnen eine qualifizierte Einarbeitung in Ihren neuen Verantwortungsbereich.
Sie werden nicht nur mit den wesentlichen Vorschri昀琀en des Mitarbeitervertretungsgesetzes
(MVG) vertraut gemacht, es werden auch die Bezüge zum (kirchlichen) individuellen Ar-
beitsrecht hergestellt.
② Aufbauseminar:
Die Beteiligungsrechte der MAV I (ohne Kündigung)
Eine mitbes琀椀mmungspflich琀椀ge Maßnahme im Rahmen von Dienst-/oder Arbeitsverhältnis-
sen ist unwirksam, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Mitarbeitervertretung ausge-
führt wird. Allerdings kann die Unwirksamkeit nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen, bzw. 2
Monaten ab Kenntnis von der Maßnahme vor dem Kirchengericht geltend gemacht werden.
Dieses Au昀戀auseminar soll die Möglichkeit geben anhand von Praxisbeispielen Ein-
blick in die einzelnen Fälle der Mitbes琀椀mmung bei allgemeinen personellen Angelegenhei-
ten (§ 39 MVG), in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (§ 40 MVG) sowie in die
Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter (§ 42 MVG) zu neh-
men, sie in der Praxis zu erkennen und entsprechende Anträge sachgerecht zu bearbeiten.
③Aufbauseminar:
Die Beteiligungsrechte der MAV II (bei Kündigungen)
Die Kündigung von Mitarbeiter/-innen unterliegt der Mitbes琀椀mmung/Mitberatung durch die
MAV. Die MAV hat hier, anders als im Betriebs- oder Personalvertretungsrecht, die Möglich-
keit, den Ausspruch einer (wirksamen) ordentlichen ggf. auch außerordentlichen Kündigung zu
verhindern, indem sie (wirksam) die Zus琀椀mmung verweigert. Demgemäß trägt sie hier eine
große Verantwortung, die weit über die eines Betriebsrates, Personalrates hinausgeht.
Dieses Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, einen entsprechenden
Antrag der Dienststellenleitung sachgerecht zu bearbeiten. Dazu werden Sie in die Grundla-
gen des individuellen Kündigungsschutzes und der entsprechenden Beteiligungsrechte ein-
geführt. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, worauf die MAV bei Kündigungen zu ach-
ten hat und welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen.
www.gkd-berlin.de
④Aufbauseminar:
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Nach § 106 GewO (Gewerbeordnung) ist der Arbeitgeber berech琀椀gt Inhalt und Ort und Zeit
der Arbeitsleistung, aber auch der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb nach billigem Er-
messen näher zu bes琀椀mmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsver-
trag, Bes琀椀mmungen einer Dienst-/Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages
oder gesetzliche Vorschri昀琀en festgelegt sind.
Die Wahrung billigen Ermessens setzt nach der Rechtsprechung kurz gefasst voraus,
dass die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beidersei琀椀gen Interes-
sen angemessen berücksich琀椀gt werden. Hier liegt auch der Kernbereich der Mitbes琀椀mmung
(vgl. § 40 MVG), denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Mitarbeiter vor all zu
weitgehenden einsei琀椀gen Anordnungen des Dienstgebers geschützt werden. Die Mitarbei-
tervertretung stellt insoweit sicher, dass das billige Ermessen, bezogen auf die Einrichtung
oder Teilen dieser, ordnungsgemäß ausgeübt wird. Auch wenn die Rechte der Mitarbeiter-
vertretung hier nicht so weit gehen, wie die des Betriebsrates, so hat doch hier die Mitarbei-
tervertretung nicht unerhebliche Einflussmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten zu erkennen
und zu nutzen, soll das Seminar dienen.
⑤ Schulung zur MAV-Wahl
⑥ Basisseminar:
Schulung für neu- und wiedergewählte Vertrauens-
personen der Schwerbehinderten nach § 50 MVG
Mit der letzten Novellierung des MVG.EKD hat sich das Recht der Vertrauenspersonen der
Schwerbehinderten im kirchlichen Bereich dem des nicht-kirchlichen Bereichs angenähert.
Um die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen effek琀椀v unterstützen zu können, ist es
erforderlich, mit den rechtlichen Grundlagen und wich琀椀gen Aufgaben der Schwerbehinder-
tenvertretung vertraut zu sein. Das Seminar richtet sich an neu- und wiedergewählte Vertrau-
enspersonen der Schwerbehinderten und vermi琀琀elt die Grundlagen und gibt Hinweise, wie
Sie Ihre Rolle gestalten und Inklusion fördern können.
NEU
Gewerkscha昀琀 Kirche & Diakonie – Landesverband BBsO
Geschä昀琀sstelle
Rathausstraße 72 · 12105 Berlin
Fon: (030) 7 05 40 69 · Fax: (030) 20 78 30 39
Internet: www.gkd-berlin.de · E-Mail: gs-bund@gkd-berlin.de
Bürozeiten: Di. & Mi. 15:00–17:30 Uhr
Die Schulung zur MAV-Wahl findet zeitlich angepasst vor den MAV-Wahlen statt.
④Aufbauseminar:
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Nach § 106 GewO (Gewerbeordnung) ist der Arbeitgeber berech琀椀gt Inhalt und Ort und Zeit
der Arbeitsleistung, aber auch der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb nach billigem Er-
messen näher zu bes琀椀mmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsver-
trag, Bes琀椀mmungen einer Dienst-/Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages
oder gesetzliche Vorschri昀琀en festgelegt sind.
Die Wahrung billigen Ermessens setzt nach der Rechtsprechung kurz gefasst voraus,
dass die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beidersei琀椀gen Interes-
sen angemessen berücksich琀椀gt werden. Hier liegt auch der Kernbereich der Mitbes琀椀mmung
(vgl. § 40 MVG), denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Mitarbeiter vor all zu
weitgehenden einsei琀椀gen Anordnungen des Dienstgebers geschützt werden. Die Mitarbei-
tervertretung stellt insoweit sicher, dass das billige Ermessen, bezogen auf die Einrichtung
oder Teilen dieser, ordnungsgemäß ausgeübt wird. Auch wenn die Rechte der Mitarbeiter-
vertretung hier nicht so weit gehen, wie die des Betriebsrates, so hat doch hier die Mitarbei-
tervertretung nicht unerhebliche Einflussmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten zu erkennen
und zu nutzen, soll das Seminar dienen.
⑤ Schulung zur MAV-Wahl
⑥ Basisseminar:
Schulung für neu- und wiedergewählte Vertrauens-
personen der Schwerbehinderten nach § 50 MVG
Mit der letzten Novellierung des MVG.EKD hat sich das Recht der Vertrauenspersonen der
Schwerbehinderten im kirchlichen Bereich dem des nicht-kirchlichen Bereichs angenähert.
Um die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen effek琀椀v unterstützen zu können, ist es
erforderlich, mit den rechtlichen Grundlagen und wich琀椀gen Aufgaben der Schwerbehinder-
tenvertretung vertraut zu sein. Das Seminar richtet sich an neu- und wiedergewählte Vertrau-
enspersonen der Schwerbehinderten und vermi琀琀elt die Grundlagen und gibt Hinweise, wie
Sie Ihre Rolle gestalten und Inklusion fördern können.
NEU
Gewerkscha昀琀 Kirche & Diakonie – Landesverband BBsO
Geschä昀琀sstelle
Rathausstraße 72 · 12105 Berlin
Fon: (030) 7 05 40 69 · Fax: (030) 20 78 30 39
Internet: www.gkd-berlin.de · E-Mail: gs-bund@gkd-berlin.de
Bürozeiten: Di. & Mi. 15:00–17:30 Uhr
Die Schulung zur MAV-Wahl findet zeitlich angepasst vor den MAV-Wahlen statt.