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Aktuelle Ansicht
Fortbildungsangebote
MAV-Mitglieder

Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten

Die GKD bietet in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für MAV-Mitglieder an.

Referen琀椀n: RAin Sabine Assmann, Fachanwäl琀椀n für Arbeitsrecht und Me-

diatorin.

Zeit: Die Fortbildungen finden eintägig wochentags von 9:30 bis 16:30 Uhr

sta琀琀.

Ort: Kanzlei Assmann, Unter den Eichen 84d, 12205 Berlin oder

GKD-Geschä昀琀sstelle, Rathausstraße 72, 12105 Berlin.

Freistellung: Nach § 19 (3) EKD-Mitarbeitervertretungsgesetz (MAV-EKD) ha-

ben MAV-Mitglieder Anspruch auf Freistellung für Fortbildungen, die ihnen

für ihre Arbeit notwendige Kenntnisse vermi琀琀eln. Für die EKBO ist das Ver-

fahren im Einzelnen in ihrem »Fortbildungsgesetz (FortBG)« geregelt, das

für Fortbildungen u.a. einen Anspruch auf Bildungsurlaub im Umfang von

zehn Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vorsieht (§ 5).

Kosten: € 50,– (incl. kleine Erfrischungen und Script). Der Betrag ist wäh-

rend der Fortbildung in bar zu entrichten. Die Kosten der Fortbildung über-

nimmt auf Antrag der Dienstgeber, zu diesem Zweck erhalten die Teilneh-

mer:innen Qui琀琀ung und Teilnahmebescheinigung.
www.gkd-berlin.de
Basisseminar:
Schulung für neu- und wiedergewählte MAV-Mitglieder

Ein Grundlagenseminar zum kirchlichen kollek琀椀ven Arbeitsrecht (MVG) in der Diakonie
und der verfassten Kirche der EKBO.

Neu gewählten, aber auch wiedergewählten Mitarbeitervertretungen erscheinen Gesetze
zunächst als ein undurchdringliches Dickicht, gerade das Arbeitsrecht wird häufig als eine
Ansammlung unterschiedlicher Fallstricke empfunden. Das Seminar will dieses Dickicht lich-
ten und bietet Ihnen eine qualifizierte Einarbeitung in Ihren neuen Verantwortungsbereich.
Sie werden nicht nur mit den wesentlichen Vorschri昀琀en des Mitarbeitervertretungsgesetzes
(MVG) vertraut gemacht, es werden auch die Bezüge zum (kirchlichen) individuellen Ar-
beitsrecht hergestellt.
Aufbauseminar:
Die Beteiligungsrechte der MAV I (ohne Kündigung)
Eine mitbes琀椀mmungspflich琀椀ge Maßnahme im Rahmen von Dienst-/oder Arbeitsverhältnis-
sen ist unwirksam, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Mitarbeitervertretung ausge-
führt wird. Allerdings kann die Unwirksamkeit nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen, bzw. 2
Monaten ab Kenntnis von der Maßnahme vor dem Kirchengericht geltend gemacht werden.
Dieses Au昀戀auseminar soll die Möglichkeit geben anhand von Praxisbeispielen Ein-
blick in die einzelnen Fälle der Mitbes琀椀mmung bei allgemeinen personellen Angelegenhei-
ten (§ 39 MVG), in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (§ 40 MVG) sowie in die
Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter (§ 42 MVG) zu neh-
men, sie in der Praxis zu erkennen und entsprechende Anträge sachgerecht zu bearbeiten.
Aufbauseminar:
Die Beteiligungsrechte der MAV II (bei Kündigungen)
Die Kündigung von Mitarbeiter/-innen unterliegt der Mitbes琀椀mmung/Mitberatung durch die
MAV. Die MAV hat hier, anders als im Betriebs- oder Personalvertretungsrecht, die Möglich-
keit, den Ausspruch einer (wirksamen) ordentlichen ggf. auch außerordentlichen Kündigung zu
verhindern, indem sie (wirksam) die Zus琀椀mmung verweigert. Demgemäß trägt sie hier eine
große Verantwortung, die weit über die eines Betriebsrates, Personalrates hinausgeht.
Dieses Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, einen entsprechenden
Antrag der Dienststellenleitung sachgerecht zu bearbeiten. Dazu werden Sie in die Grundla-
gen des individuellen Kündigungsschutzes und der entsprechenden Beteiligungsrechte ein-
geführt. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, worauf die MAV bei Kündigungen zu ach-
ten hat und welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen.
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