Tarifinfo Tarifverhandlungen Entgelt 2019

Nach der Zustimmung der drei beteiligten Gewerkschaften und der Kirchenleitung zum Ergebnis der Tarifverhandlungen zum Entgelt kann das Ergebnis nun auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: In der Tarifinformation hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Die Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage gilt ab dem Jahr 2020.

Tarifinfo vom 3. Juli 2019

für die Lehrkräfte an den Evangelischen Schulen und die Mitarbeiter*innen der EKBO

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

a) Tarifabschluss für Lehrkräfte an Schulen der Evangelischen Schulstiftung

Bereits 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien – die GEW, die GKD und die ver.di einerseits – sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) andererseits verpflichtet, in Gespräche über einheitliche tarifliche Eingruppierungsregelung von Lehrkräften an Schulen der Evangelischen Schulstiftung einzutreten. Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte nun ein Tarifvertrag vereinbart werden. Damit gibt es erstmalig ein tarifliches Eingruppierungssystem für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung in Berlin und Brandenburg.

Mit dem neuen Tarifvertrag wird auch für Lehrkräfte an Grundschulen der Schulstiftung die Aufwertung im öffentlichen Dienst der Länder Berlin und Brandenburg nachvollzogen. Damit sind künftig auch die an Grundschulen tätigen Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung bzw. gleichgestellte Lehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert.

Für angestellte Funktionsstelleninhaber*innen sind verlässliche Regelungen vereinbart.

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf bestimmte (wenn auch nicht alle) Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung. Der neue Tarifvertrag sieht nun keine Eingruppierung von Lehrkräften unter der regulären Entgeltgruppe 9 mehr vor.

Für alle Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung und gleichgestellte Lehrkräfte sowie für Funktionsstelleninhaber/-innen sollen die Regelungen bereits zum 1. August 2019 in Kraft treten. Die Regelungen für Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung werden ab dem 1. Januar 2020 gelten.

Die für eine Reihe von Lehrkräften der Schulstiftung mögliche Höhergruppierung wird nicht automatisch erfolgen, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Regelung bei der Schulstiftung zu stellen.

Dazu werden wir euch nach den Sommerferien ein detaillierteres Info schicken.

Mit dem neuen Tarifvertrag ist es gelungen, auch für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung ein transparentes und verbindliches Eingruppierungssystem zu schaffen, das ohne Arbeitgeberrichtlinien und verwirrende Verweisungen auf das Kirchenbeamtenrecht auskommt. Ebenso wichtig ist es, dass wir mit dem kirchlichen Arbeitgeber Einvernehmen erzielen konnten, dass die strukturelle Benachteiligung der Lehrkräfte an den Grundschulen beendet wird.

b) Vorabinformation zum vorläufigen Ergebnis der Entgelt-Tarifverhandlungen mit der EKBO 2019

Es konnte eine Tarifeinigung in Bezug auf die Übertragung des letzten Tarifabschlusses für die Länder auf die Tarifbeschäftigten der EKBO erzielt werden. Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kirchenleitung und der gewerkschaftlichen Gremien. Es wurde dazu eine Erklärungsfrist bis zum 26. August 2019 vereinbart. Die Gremien der GEW und der GKD haben der Einigung inzwischen zugestimmt.

Die Tarifparteien haben sich hier im Wesentlichen darauf verständigt, den letzten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder mit einer zeitlichen Verzögerung bei der ersten Erhöhungsstufe zu übernehmen.

Die Urlaubsregelungen sollen an die des TV-L angepasst werden, unter Verzicht auf die Altersstaffelung. Der Urlaub würde dann einheitlich 30 Tage im Jahr betragen, was eine Verbesserung für die meisten Kolleg*innen unter 58 Jahren wäre. Gleichzeitig ist abzusichern, dass keine Mitarbeiter*in der EKBO in den kommenden Jahren weniger Urlaub als 2019 haben wird.

Seit 2008 ist es in den Tarifrunden gelungen, den materiellen Abstand des TV-EKBO zum TV-L stark zu verringern. Aus diesem Grund sind die Gewerkschaften dem Wunsch der Tarifkommission der Kirchenleitung entgegengekommen, den Kinderzuschlag für ab dem 1. August 2019 geborene Kinder abzusenken. Die Absenkung soll die Mitarbeiter*innen nicht betreffen, die schon vor dem 1. August 2019 eingestellt wurden, wenn deren Kinder vor dem 1. August 2019 geboren wurden bzw. werden; hier bleibt der Besitzstand auch für die Zukunft erhalten.

Außerdem wurden mehrere Prozessvereinbarungen getroffen. So soll eine Arbeitsgruppe damit beauftragt werden, eine tarifliche Regelung zu erarbeiten, durch welche sachgrundlose Befristungen bei der EKBO eingeschränkt werden können.

Nach Ablauf der Erklärungsfrist wird es auch zu dieser Tarifeinigung ein ausführliches Tarifinfo geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hannasky (GKD-Bundesvorsitz)

Synopse zur MVG-EKD-Novellierung vom November 2018

Die EKD-Synode hat das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) auf ihrer Herbst-Synode 2018 novelliert. Die Veränder- und Neuerungen hat Frau RAin Assmann dankenswerterweise in einer Synopse zusammengefasst, die hier eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Erläuterungen zur Novellierung finden sich in den GKD-Mitteilungen 2019/1.

Mutterschutzzeiten & Betriebsrente ohne Stichtag

Die Mutterschutzzeiten zählen für die Betriebsrente mit! Die EZVK hat ein neues (Januar 2019) Info-Blatt zur Anrechnung von Mutterschutzzeiten für die Betriebsrenten veröffentlicht. Hierin wird zu Recht kein Unterschied mehr gemacht von Geburten nach einem bestimmten Stichtag wie nach 1990 oder vor 1990. Das Infoblatt enthält auf der Rückseite ein Melde-Formular.

Das Info-Blatt kann hier heruntergeladen werden:

Broschüre zum Umgang mit Rechtspopulismus

Nicht nur für Mitarbeiter*innen in der Diakonie: Die Diakonie Deutschland hat eine Handreichung zum Umgang mit Rechtpopulismus herausgebracht, die sehr gut ist.

https://www.diakonie.de/broschueren/handreichung-zum-umgang-mit-rechtspopulismus/

»Das Erstarken rechtspopulistischer Kräfte in Deutschland hat auch die Arbeit der Diakonie vor neue Herausforderungen gestellt. Wann und wie reagieren wir auf Provokationen und Tabubrüche? Wie gehen wir mit Gruppierungen um, aus
deren Reihen die Arbeit des evangelischen Sozialverbandes angegriffen und diffamiert wird? Wo müssen wir klare
Grenzen setzen, und an welcher Stelle sollten wir gelassen bleiben, um den Populisten nicht in die Hände zu spielen?

Pauschale Antworten gibt es nicht. Wir argumentieren und handeln auf christlicher Grundlage. Die Arbeit der Diakonie geschieht auf Basis unseres evangelischen Menschenbilds und dem Leitbild einer solidarischen Gesellschaft.

Darum hilft die Diakonie jedem Menschen, der Hilfe braucht – auch dann, wenn er seine Not selbst verschuldet
hat. Darum ist die Diakonie Anwalt der Schwachen, darum stehen die Angebote der Diakonie allen Menschen offen, un-
abhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion.

Daher duldet die Diakonie in ihren Einrichtungen auch keine Diskriminierung. Sie wendet sich gegen jede Form von Rassismus, Ausgrenzung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Der Einzug der Rechtspopulisten in die Parlamente hat die Maßstäbe und Grenzen des Sagbaren verschoben. Populistische Positionen und Meinungsäußerungen kann die Diakonie nicht teilen. Sie sucht gerade in herausfordernden Situationen das am Gemeinwohl orientierte Menschendienliche. Demokratische Werte und das Eintreten für eine offene Gesellschaft sind heute wichtiger denn je.

Das folgt aus unserer christlichen Grundhaltung. Ich danke allen, die sich jeden Tag für eine offene, gerechte und menschliche Gesellschaft einsetzen. Diese Handreichung möchte allen, die engagiert und an der Seite der Menschen
in der Diakonie arbeiten, eine Hilfestellung geben.


Ulrich Lilie, Präsident Diakonie Deutschland«

Sonderheft »Der Tarifvertrag« erschienen

Vielen Mitarbeiter*innen der EKBO ist der landeskirchliche Tarifvertrag eine Selbstverständlichkeit geworden, ohne dass sie seine Sonderstellung in den Evangelischen Landeskirchen Deutschlands noch realisieren.

Das neue Sonderheft der GKD-Mitteilungen hat nun eben diesen kirchlichen Tarifvertrag in der EKBO zum Thema. Vier Aufsätze bieten eine Einführung in Geschichte und Gegenwart der arbeitsrechtlichen Regelungen im Bereich des Landesverbandes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Außerdem erläutert das Heft die Gründe für die Ablehnung des sog. »Dritten Weges« mit ihren arbeitsrechtlichen Kommissionen durch die GKD.

Denn arbeitsrechtlich sind die allermeisten Kirchen, die Diakonie und die Caritas immer noch durch die Ideologie des »Dritten Weges« geprägt. Ideologien sind wie Verstopfung. Sie verhindern den aufrechten Gang, fördern Absonderung und Schmerzen, führen zu Verstopfung und Eigensinn. Dabei gibt es eine einfache Medizin: Abschluss von kollektiv geltenden Tarifverträgen mit transparenten, fairen Ergebnissen.
Helfen wir durch gute Argumente den Entscheidern in Kirche, Diakonie und Caritas – Synoden, Bischöfen, Konsistorien und Verwaltungen, ihre »Verstopfung« zu beenden. Niemand will die Autonomie der Kirchen für die eigene Gestaltung der Glaubensausübung antasten. Die ständige Überhöhung rein menschlicher Organisationsformen zu heilsnotwendigen Glaubenssätzen dient nach unseren langjährigen Erfahrungen einzig dem Ziel des Machterhalts und die Hierarchisierung der Beziehungen.
Wir hoffen, Ihnen mit dem Abdruck dieses Referates gute Argumente an die Hand zu geben, um endlich aus dieser Denkfalle ausbrechen und weitere die Ideologie vom »Dritten Weg« aufgeben zu können.

Aus dem Vorwort von Uwe Marth

Texte:
– Die Gestaltung des Arbeitsrechts in den Gliedkirchen der EKD
– Der Tarifvertrag in der EKBO (Chr. Hannasky 2011, durchges.)
– Tarifvertrag oder »3. Weg« – eine Alternative? (Interview J. Pescke mit M. Raschke, 2010)
– Wer macht sich für mich stark? Kirchliches Arbeitsrecht in der EKBO (Chr. Hannasky 2018)
Stand: Oktober 2018 · 48 Seiten

Das Heft kann in der GKD-Geschäftsstelle angefordert werden. Eine Vorschau findest Du hier.

Tarifinfo Logo

Tarifinfo für die Mitarbeiter*innen in der EKBO vom 13. April 2017

Tarifeinigung erzielt: Mehr Gehalt ab April. Höhere Jahressonderzahlung ab 2018.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 3. April 2017 fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Beauftragten der Kirchenleitung und der GEW, der GKD sowie der ver.di statt. Hier wurde eine grundsätzliche Einigung zur Übertragung der Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die EKBO erreicht. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kirchenleitung und durch die zuständigen Gewerkschaftsgremien. Dazu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2017 vereinbart.

Tarifinfo Logo

Tarifeinigung

Am 3. April 2017 fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Beauftragten der Kirchenleitung und der GEW, der GKD sowie der ver.di statt. Nach langer, intensiver Verhandlungsdauer wurde hier eine grundsätzliche Einigung zur Übertragung der Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die EKBO erreicht. Die entsprechenden Entgelterhöhungen sind rückwirkend zum 1.4.17 und zum 1.1.18 vorgesehen. Hinzu kommen gegebenenfalls die Erhöhungen durch Zulagen, neue Endstufen und die höheren Sonderzahlungssätze. Damit wird 2018 in der EKBO ein Entgeltniveau erreicht, das dem der Angestellten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin entspricht. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kirchenleitung und durch die zuständigen Gewerkschaftsgremien. Dazu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2017 vereinbart.

1 3 4 5