VERANSTALTUNGS-ABSAGEN

Wegen der aktuellen Viren-Bedrohung mussten wir die anstehenden GKD-Veranstaltungen leider absagen. Dies betrifft

  • den GKD-Gewerkschaftstag am 20.3.2020;
  • den Verbandstag des LV Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am 20.3.2020;
  • den Fachgruppentag RU am 24.3.2020;
  • den Fachgruppentag Kita/Erzieher*innen (Schulung Überleitung S-Entgeltgruppen) am 30.3.2020.

Die Veranstaltungen sollen – sobald wieder möglich – nachgeholt werden. Wir werden darüber u.a. auf dieser Homepage informieren.

BLEIBEN SIE GESUND !

Tarifinfo Tarifverhandlungen Entgelt 2019

Nach der Zustimmung der drei beteiligten Gewerkschaften und der Kirchenleitung zum Ergebnis der Tarifverhandlungen zum Entgelt kann das Ergebnis nun auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: In der Tarifinformation hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Die Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage gilt ab dem Jahr 2020.

Tarifinfo vom 3. Juli 2019

für die Lehrkräfte an den Evangelischen Schulen und die Mitarbeiter*innen der EKBO

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

a) Tarifabschluss für Lehrkräfte an Schulen der Evangelischen Schulstiftung

Bereits 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien – die GEW, die GKD und die ver.di einerseits – sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) andererseits verpflichtet, in Gespräche über einheitliche tarifliche Eingruppierungsregelung von Lehrkräften an Schulen der Evangelischen Schulstiftung einzutreten. Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte nun ein Tarifvertrag vereinbart werden. Damit gibt es erstmalig ein tarifliches Eingruppierungssystem für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung in Berlin und Brandenburg.

Mit dem neuen Tarifvertrag wird auch für Lehrkräfte an Grundschulen der Schulstiftung die Aufwertung im öffentlichen Dienst der Länder Berlin und Brandenburg nachvollzogen. Damit sind künftig auch die an Grundschulen tätigen Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung bzw. gleichgestellte Lehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert.

Für angestellte Funktionsstelleninhaber*innen sind verlässliche Regelungen vereinbart.

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf bestimmte (wenn auch nicht alle) Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung. Der neue Tarifvertrag sieht nun keine Eingruppierung von Lehrkräften unter der regulären Entgeltgruppe 9 mehr vor.

Für alle Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung und gleichgestellte Lehrkräfte sowie für Funktionsstelleninhaber/-innen sollen die Regelungen bereits zum 1. August 2019 in Kraft treten. Die Regelungen für Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung werden ab dem 1. Januar 2020 gelten.

Die für eine Reihe von Lehrkräften der Schulstiftung mögliche Höhergruppierung wird nicht automatisch erfolgen, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Regelung bei der Schulstiftung zu stellen.

Dazu werden wir euch nach den Sommerferien ein detaillierteres Info schicken.

Mit dem neuen Tarifvertrag ist es gelungen, auch für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung ein transparentes und verbindliches Eingruppierungssystem zu schaffen, das ohne Arbeitgeberrichtlinien und verwirrende Verweisungen auf das Kirchenbeamtenrecht auskommt. Ebenso wichtig ist es, dass wir mit dem kirchlichen Arbeitgeber Einvernehmen erzielen konnten, dass die strukturelle Benachteiligung der Lehrkräfte an den Grundschulen beendet wird.

b) Vorabinformation zum vorläufigen Ergebnis der Entgelt-Tarifverhandlungen mit der EKBO 2019

Es konnte eine Tarifeinigung in Bezug auf die Übertragung des letzten Tarifabschlusses für die Länder auf die Tarifbeschäftigten der EKBO erzielt werden. Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kirchenleitung und der gewerkschaftlichen Gremien. Es wurde dazu eine Erklärungsfrist bis zum 26. August 2019 vereinbart. Die Gremien der GEW und der GKD haben der Einigung inzwischen zugestimmt.

Die Tarifparteien haben sich hier im Wesentlichen darauf verständigt, den letzten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder mit einer zeitlichen Verzögerung bei der ersten Erhöhungsstufe zu übernehmen.

Die Urlaubsregelungen sollen an die des TV-L angepasst werden, unter Verzicht auf die Altersstaffelung. Der Urlaub würde dann einheitlich 30 Tage im Jahr betragen, was eine Verbesserung für die meisten Kolleg*innen unter 58 Jahren wäre. Gleichzeitig ist abzusichern, dass keine Mitarbeiter*in der EKBO in den kommenden Jahren weniger Urlaub als 2019 haben wird.

Seit 2008 ist es in den Tarifrunden gelungen, den materiellen Abstand des TV-EKBO zum TV-L stark zu verringern. Aus diesem Grund sind die Gewerkschaften dem Wunsch der Tarifkommission der Kirchenleitung entgegengekommen, den Kinderzuschlag für ab dem 1. August 2019 geborene Kinder abzusenken. Die Absenkung soll die Mitarbeiter*innen nicht betreffen, die schon vor dem 1. August 2019 eingestellt wurden, wenn deren Kinder vor dem 1. August 2019 geboren wurden bzw. werden; hier bleibt der Besitzstand auch für die Zukunft erhalten.

Außerdem wurden mehrere Prozessvereinbarungen getroffen. So soll eine Arbeitsgruppe damit beauftragt werden, eine tarifliche Regelung zu erarbeiten, durch welche sachgrundlose Befristungen bei der EKBO eingeschränkt werden können.

Nach Ablauf der Erklärungsfrist wird es auch zu dieser Tarifeinigung ein ausführliches Tarifinfo geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hannasky (GKD-Bundesvorsitz)

Synopse zur MVG-EKD-Novellierung vom November 2018

Die EKD-Synode hat das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) auf ihrer Herbst-Synode 2018 novelliert. Die Veränder- und Neuerungen hat Frau RAin Assmann dankenswerterweise in einer Synopse zusammengefasst, die hier eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Erläuterungen zur Novellierung finden sich in den GKD-Mitteilungen 2019/1.

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